Privathaftpflicht

Wer anderen Schaden zufügt

Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet“. Diese Haftung ist unbegrenzt!

Sie haften nicht nur für die Wiederherstellung des entstandene Schadens, Sie haften Sie auch für die möglichen Folgeschäden. Daher kann aus einem kleinen Missgeschick schnell ein großes finanzielles Desaster werden. Schützen Sie sich daher unbedingt vor berechtigten und unberechtigten Ansprüchen. Die Haftpflichtversicherung vertritt dabei Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht. Bleiben Sie nicht auf den Kostenberg eines Schadens sitzen – schützen Sie sich vor möglichen Forderungen.

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