Tierhalterhaftpflicht

Wenn das Haustier Schäden verursacht, haftet der Besitzer auch ohne eigenes Verschulden. Die Haftung erstreckt sich im Schadenfall über sein gesamtes Vermögen und Einkommen. Daher empfehlen wir jedem Tierhalter eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Das Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Hamster, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

In vielen Bundesländern besteht eine Pflicht zur Tierhalterhaftpflichtversicherung. In folgenden Bundesländern besteht für Halter von größeren Tieren wie z.B. Hunden und Pferden eine grundsätzliche Versicherungspflicht: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein.

In Sachsen-Anhalt erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach Rasseliste.

In Nordrhein Westfalen besteht eine Pflicht nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschreitet.